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Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
QUAKER HOUGHTON INSIDE SALES 
STANDARD-LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Vereinbarung.  Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (diese „Vereinbarung“) gelten für alle Verkäufe von Produkten („Produkte“) durch QUAKER HOUGHTON INSIDE SALES („Verkäufer“) an einen Käufer („Käufer“) gemäß einer vom Käufer erteilten und vom Verkäufer in der in Abschnitt 2 beschriebenen Weise angenommenen Bestellung. Der Verkäufer ist nicht an Bedingungen, Konditionen oder sonstige Bestimmungen gebunden, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen, von diesen abweichen oder diese ergänzen (unabhängig davon, ob sie diese Vereinbarung wesentlich abändern), und lehnt solche Bedingungen, Konditionen oder sonstigen Bestimmungen ausdrücklich ab, die vom Käufer in einer Bestellung, einem Beleg, einer Annahme, einer Bestätigung, einer Korrespondenz oder anderweitig angeboten werden, es sei denn, der Verkäufer stimmt einer solchen Bestimmung in einem separaten schriftlichen Dokument zu, das vom Verkäufer unterzeichnet ist und sich ausdrücklich auf eine Änderung dieser Vereinbarung bezieht. Die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer ist ausdrücklich an die Zustimmung des Käufers zu den Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, zu modifizieren oder zu ergänzen, und dies gilt für alle Bestellungen, die nach der Veröffentlichung solcher Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen aufgegeben werden. Die Erteilung einer Bestellung nach einer solchen Veröffentlichung gilt als Annahme der geänderten, modifizierten oder ergänzten Fassung dieser Vereinbarung.
  2. Bestellung. Der Verkäufer verkauft an den Käufer und der Käufer akzeptiert und bezahlt alle Produkte, die vom Käufer gemäß einer vom Verkäufer akzeptierten Bestellung bestellt wurden.  Alle Bestellungen unterliegen der Annahme durch den Verkäufer, und der Verkäufer kann eine Bestellung entweder schriftlich oder durch Versand der Produkte annehmen.  Der Verkäufer kann jede Bestellung ganz oder teilweise annehmen, und die Versendung von weniger als allen bestellten Produkten durch den Verkäufer stellt eine Annahme der Bestellung nur in Bezug auf die versandten Produkte dar. 
  3. Änderungen, Widerruf und Stornierungen. Die Bestellung des Käufers kann nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer ganz oder teilweise geändert, widerrufen oder storniert werden. Alle Änderungen, Widerrufe oder Stornierungen müssen innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der ursprünglichen Auftragserteilung mitgeteilt und vereinbart werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Änderungen, Widerrufe oder Stornierungen nach Ablauf der vorgenannten Frist von vierundzwanzig (24) Stunden zu erörtern oder über diese zu verhandeln.
  4. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentum. Der Verkäufer wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die angegebenen oder bestätigten Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch in keiner Weise für die Nichteinhaltung dieser Termine. Der Verkäufer liefert die Produkte FOB Frachtführer am Standort des Verkäufers in den Vereinigten Staaten.  Der Käufer ist für alle Einfuhrabgaben, Zölle, Transportkosten (insbesondere Versandkosten, Frachtversicherungsprämien, Inspektions- und Bewertungskosten) und alle anderen Kosten verantwortlich, die für den Transport der Produkte zum Versandort anfallen.  Der Käufer zahlt diese Beträge direkt oder erstattet dem Verkäufer nach dessen alleinigem Ermessen alle vom Verkäufer gezahlten Beträge.  Das Eigentum an den Produkten und alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte gehen auf den Käufer über, sobald die Produkte am Versandort des Verkäufers an den Frachtführer übergeben wurden.  Der Käufer haftet für alle Ansprüche gegen den Frachtführer, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Versand ergeben.
  5. Preise. Die Preise für die Produkte werden vom Verkäufer in einem schriftlichen Angebot an den Käufer oder, falls kein Angebot vorliegt, in der jeweils gültigen Standardpreisliste des Verkäufers angegeben.  Der Verkäufer kann die Produktpreise jederzeit ohne vorherige Mitteilung an den Käufer ändern. 
  6. Steuern. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, enthalten die im Angebot oder in der Standardpreisliste angegebenen Produktpreise keine Umsatzsteuer oder sonstige Steuern.  Der Käufer zahlt oder erstattet dem Verkäufer alle anwendbaren Steuern oder sonstigen Beträge, die aufgrund des Verkaufs der Produkte an staatliche, bundesstaatliche oder örtliche Behörden zu zahlen sind, oder stellt dem Verkäufer eine für den Verkäufer zufriedenstellende Freistellungsbescheinigung aus.
  7. Zahlung. Sofern nicht anderweitig schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart, muss der Käufer jede Bestellung vollständig bezahlen, bevor der Verkäufer zum Versand der Produkte verpflichtet ist.  Versendet der Verkäufer Produkte vor Zahlung, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer sich bereit erklärt hat, den im Angebot des Verkäufers genannten Preis zu zahlen. Wurde kein Angebot unterbreitet, gilt die aktuelle Standardpreisliste des Verkäufers, und diese Beträge sind bei Lieferung der Produkte fällig und zahlbar, sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes bestimmt hat. Wird ein Betrag bei Fälligkeit nicht bezahlt, so werden auf diesen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 3 % pro Monat oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, erhoben, die ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum täglich berechnet und aufgerechnet werden.  Die Zahlung solcher Verzugszinsen entschuldigt oder heilt nicht die Nichterfüllung oder den Zahlungsverzug des Käufers.  Darüber hinaus erstattet der Käufer dem Verkäufer alle Kosten oder Auslagen (insbesondere angemessene Anwaltskosten), die dem Verkäufer durch die Eintreibung eines bei Fälligkeit nicht gezahlten Betrages entstehen.  Der Verkäufer ist berechtigt, Schecks oder Zahlungen in beliebiger Höhe anzunehmen, ohne dass dadurch das Recht des Verkäufers auf Einziehung des fälligen Restbetrags oder die Ausübung anderer Rechte oder Rechtsmittel beeinträchtigt wird.  Keine Bestätigung oder Erklärung auf einem Scheck oder einer Zahlung oder in einem Begleitschreiben zu einem Scheck oder einer Zahlung oder an anderer Stelle kann als Zustimmung oder Erfüllung ausgelegt werden.  Alle zu zahlenden Beträge lauten auf US-Dollar und der Käufer zahlt alle zu zahlenden Beträge in gesetzlichen Zahlungsmitteln der Vereinigten Staaten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gutschriften auf dem Konto des Käufers müssen innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum der Gutschrift auf dem Konto verwendet werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung fälliger und zahlbarer Beträge aufgrund der Aufrechnung von Ansprüchen oder Streitigkeiten mit dem Verkäufer zurückzuhalten, unabhängig davon, ob diese mit einem Vertragsbruch, einer Insolvenz oder anderweitig durch den Verkäufer zusammenhängen.
  8. Menge. Wenn nach alleinigem Ermessen des Verkäufers aus irgendeinem Grund eine Zeit der Produktknappheit eintritt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf einer für ihn fairen und praktikablen Grundlage seine verfügbaren Bestände auf einige oder alle seiner Kunden verteilen, ohne dass er gegenüber dem Käufer oder Dritten für die Nichtlieferung der bestellten Menge oder eines Teils davon haftbar gemacht werden kann.
  9. Stornierung. Jede Bestellung oder Lieferung kann storniert oder ausgesetzt werden: (a) durch eine Partei, wenn die andere Partei ihre wesentlichen Verpflichtungen nicht erfüllt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, sofern diese Nichterfüllung behebbar ist, oder (b) durch den Verkäufer, wenn der Verkäufer begründete Zweifel an der Fähigkeit oder Bereitschaft des Käufers hat, die Produkte zu bezahlen.
  10. Gewährleistung und Rechtsbehelfe. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer ein Wiederverkäufer oder Distributor der Produkte ist und dass Fragen der Gestaltung, Herstellung oder Qualität der Produkte außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.  Der Verkäufer geht jedoch die folgenden ausschließlichen Verpflichtungen in Bezug auf die von ihm vertriebenen Produkte ein:
    1. Der Verkäufer überträgt dem Käufer alle Produktgarantien, die vom Hersteller des Produkts gewährt werden, sofern und soweit diese Herstellergarantien auf den Käufer übertragbar sind.  Entspricht ein Produkt nicht einer anwendbaren Herstellergarantie und informiert der Käufer den Verkäufer innerhalb der in der anwendbaren Herstellergarantie vorgeschriebenen Frist über diese Nichtkonformität, wird der Verkäufer mit dem Käufer zusammenarbeiten, um die vom Hersteller bereitgestellte Abhilfe zu erwirken.
    2. Der Verkäufer garantiert, dass das Produkt oder die Produktverpackung ab dem Datum, an dem das Produkt gemäß dieser Vereinbarung an den Käufer versandt wurde, vom Verkäufer nicht wissentlich verändert oder modifiziert wurde, während sich das Produkt in seinem Besitz befand, so dass das Produkt (i) im Sinne des Federal Food, Drug and Cosmetic Act (US-Bundesgesetz über Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika) in der jeweils gültigen Fassung (das „Gesetz“) verfälscht oder falsch etikettiert wurde oder (ii) ein Artikel ist, der gemäß den geltenden Bestimmungen des Gesetzes nicht in den zwischenstaatlichen Handel eingeführt werden darf.
    3. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Verkäufers für nicht konforme Produkte ausschließlich auf den Ersatz der Produkte oder die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises, je nach Wahl des Verkäufers.
  11. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 10 SCHLIESST DER VERKÄUFER AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND ALLE ANDEREN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GELIEFERTEN WAREN ODER ERBRACHTEN LEISTUNGEN AUS, INSBESONDERE:  (A) ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, (B) ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER AUSFÜHRUNG, DEM HANDELSVERLAUF ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN, UND (D) ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
  12. Haftungsfreistellung. Der Verkäufer haftet nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig oder in Verzug im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn die Ursache oder der Zustand außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt.
  13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER VERKÄUFER HAFTET WEDER VERTRAGLICH (EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNG) NOCH DELIKTISCH (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER PRODUKTHAFTUNG) ODER ANDERWEITIG FÜR BEILÄUFIGE, INDIREKTE, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ (SELBST DANN, WENN DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER AUF DIE FEHLERHAFTE ANWENDUNG EINES VEREINBARTEN ODER ANDEREN RECHTSMITTELS IN SEINER WESENTLICHEN FUNKTION HINGEWIESEN WURDE) ODER FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE ODER SONSTIGE FINANZIELLE VERLUSTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEN PRODUKTEN ODER SONSTIGEN WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG, SEI ES AUS ODER IN VERBINDUNG MIT VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, DEN GESAMTBETRAG DER AN DEN VERKÄUFER FÜR DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VERKAUFTEN PRODUKTE, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, GEZAHLTEN BETRÄGE.
  14. Schadloshaltung. Der Käufer verteidigt, entschädigt und hält den Verkäufer, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter schadlos gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Klagegründe Dritter (einschließlich der Mitarbeiter und Kunden des Käufers), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung, Lagerung, dem Weiterverkauf oder der Handhabung der Produkte durch den Käufer ergeben.
  15. Produkthaftung. Reklamationen aufgrund von Fehlmengen oder nicht konformen Produkten müssen dem Verkäufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des Produkts durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.  Reklamationen wegen Nichtlieferung eines Produkts müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum, an dem das Produkt hätte geliefert werden sollen, geltend gemacht werden.  Reklamationen, die nicht innerhalb dieser Frist von sieben (7) Tagen angemessen festgestellt werden können (einschließlich Reklamationen, die erst bei der Verarbeitung, Weiterverarbeitung, anderweitigen Verwendung oder dem Weiterverkauf festgestellt werden können), müssen schriftlich erfolgen und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Käufer beim Verkäufer eingehen. Im Falle einer Reklamation wird der Verkäufer die Reklamation prüfen und nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Nachbesserung angemessen ist. Ist dies der Fall, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen: (a) die nicht vertragsgemäßen Produkte ersetzen oder (b) den für die nicht vertragsgemäßen Produkte gezahlten Preis gutschreiben oder zurückerstatten. Erhält der Verkäufer innerhalb der geltenden Frist keine schriftliche Mitteilung über einen solchen Anspruch, gilt dies als vollständiger und bedingungsloser Verzicht des Käufers auf diesen Anspruch.  Die Produkte dürfen nicht ohne Zustimmung des Verkäufers zurückgesandt werden, und die Kosten für den Rücktransport werden nicht vom Verkäufer übernommen, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart.  Beträge, die einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen, gelten am ersten Jahrestag der letzten Lieferung im Rahmen dieser Vereinbarung als endgültig beglichen, und alle ausstehenden Rechte einer Partei auf Erhalt von Über- oder Unterzahlungen, einschließlich der Rechte auf nicht in Anspruch genommene Gutschriften oder Rückerstattungen, erlöschen zu diesem Zeitpunkt.
  16. Handhabung der Produkte. Der Käufer stellt sicher, dass die Produkte in einer Weise verwendet, gehandhabt, gelagert, transportiert und entsorgt werden, die für die Sicherheit und den Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt erforderlich ist und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers und den geltenden Gesetzen und Vorschriften steht.  Der Käufer hat sein Personal in den Verfahren zu unterweisen und zu schulen, die erforderlich sind, um diese Anforderungen zu erfüllen, und sicherzustellen, dass es in der Verwendung, Handhabung, Lagerung, dem Transport und der Entsorgung der Produkte angemessen geschult ist.  Der Käufer stellt seinen Mitarbeitern und Kunden die neueste Ausgabe der Produktdokumentation, einschließlich der Sicherheitsdatenblätter, zur Verfügung und führt schriftliche Aufzeichnungen über diese Bereitstellung.  Der Käufer verkauft nur an Personen, die die Produkte sicher handhaben, verwenden, lagern, transportieren und entsorgen können.
  17. Vertrauliche Informationen. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen des Verkäufers, insbesondere Spezifikationen, Muster, Vorlagen, Designs, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsvorgänge, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Käufer vom Verkäufer offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich, in elektronischer oder sonstiger Form oder in einem anderen Medium offengelegt werden, und unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind oder nicht, sind vertraulich und ausschließlich für die Erfüllung dieser Vereinbarung bestimmt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht offengelegt oder kopiert werden. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer alle vom Verkäufer erhaltenen Unterlagen und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Verstöße gegen diesen Abschnitt berechtigen den Verkäufer zu Unterlassungsansprüchen. Dieser Abschnitt findet keine Anwendung auf Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind, (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder (c) der Käufer rechtmäßig von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis erhalten hat.
  18. Einhaltung von Gesetzen. Der Käufer verpflichtet sich, alle geltenden und künftigen Gesetze, Vorschriften und sonstigen Anforderungen der zuständigen Regierungsbehörden (insbesondere den U.S. Export Administration Act, die Vorschriften des U.S. Department of Commerce und andere Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika) einzuhalten.
  19. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht, und die Vereinbarung ist in jeder Hinsicht so auszulegen, als sei die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt worden, die der ersetzten Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
  20. Bestandsklausel. Unterlässt es der Verkäufer, auf der Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Käufer zu bestehen oder diese durchzusetzen oder ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig nach dem Gesetz auszuüben, so ist dies nicht als Verzicht oder Aufgabe des Rechts des Verkäufers zu verstehen, eine solche Bestimmung, ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf in diesem oder einem anderen Fall geltend zu machen oder sich darauf zu berufen; vielmehr bleibt diese Bestimmung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  21. Nutzen, Abtretung. Diese Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern, Abtretungsempfängern und gesetzlichen Vertretern zugute und ist für sie bindend. Nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soll oder wird einer anderen natürlichen oder juristischen Person ein Recht, einen Nutzen oder ein Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieser Vereinbarung übertragen. Der Käufer ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, diese Vereinbarung abzutreten oder seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu übertragen, und jede angebliche Abtretung oder Übertragung ohne eine solche Zustimmung ist null und nichtig.
  22. Verhältnis der Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Auftragnehmern. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass zwischen den Parteien ein Vertretungsverhältnis, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form eines Gemeinschaftsunternehmens, eines Beschäftigungsverhältnisses oder eines Treuhandverhältnisses entsteht, und keine Partei ist befugt, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen oder diese in irgendeiner Weise zu binden.
  23. Verbot der Nebenabrede. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf die Produkte.  Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen zu dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Partei, die daran gebunden sein soll, unterzeichnet sind.
  24. Rechtswahl, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung wird in jeder Hinsicht gemäß den Gesetzen des US-Bundesstaates Washington ausgelegt, interpretiert und durchgesetzt, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Alle Klagen, Prozesse oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des Bundesstaates Washington, jeweils mit Sitz in Seattle und King County, verhandelt, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für solche Klagen, Prozesse oder Verfahren.
  25. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (jeweils eine „Mitteilung“) bedürfen der Schriftform und sind den Parteien an die auf der Vorderseite des Auftrags angegebenen Adressen oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich mitgeteilte Adresse zu übersenden. Alle Mitteilungen sind persönlich, per national anerkanntem Übernachtkurier (mit im Voraus bezahlten Gebühren), per Fax (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (in jedem Fall mit Rückschein, Porto im Voraus bezahlt) zuzustellen. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, wird eine Mitteilung erst wirksam, (a) wenn sie bei der empfangenden Partei eingegangen ist und (b) wenn die Partei, die die Mitteilung gemacht hat, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
  26. Fortbestand. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach über ihre Laufzeit hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft, insbesondere folgende Bestimmungen: Einhaltung von Gesetzen, vertrauliche Informationen, Rechtswahl, Gerichtsstand und Fortbestand.
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